Der Bundesgerichtshof hat vielen Abmahnungen im Internet die Grundlage
entzogen. Wie jetzt bekannt wurde, entschied der 1. Zivilsenat bereits
mit Urteil v. 7.12.2006 (Az.: I ZR 271/03), dass die Verwendung der
Abk
Orignal From: UVP/ unverbindliche Preisenpfehlung ist zul?ssig!!!!!!!
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