Liebe Kollegen,bitte passt auf, wenn Ihr eure AGB oder Belehrungen im Angebot in einem Scrollfenster darstellt. Laut einem Beschluss des OLG Frankfurt vom 9. Mai 2007 (Az. 6 W 61/07) sind AGB oder Widerrufs- bzw. R
Orignal From: ABMAHNUNG: AGB o. Widerrufsbelehrung im Scrollfenster
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