Donnerstag, 20. August 2009

Achtung: Versicherter Versand KEIN FREIBRIEF! Was tun?

In diesem Ratgeber geht es um besch?digte Lieferungen, jedoch nicht um verschwundene (siehe hierzu Thema Versandverfolgung und Nachsendeauftrag).Weiter unten gibt es au?erdem die aktuellen Links zu den Reklamationsseiten der wichtigsten Versanddienstleister.Das Fazit vorab: K?ufer haben bei Versandsch?den IMMER
eine Mitwirkungspflicht (unabh?ngig von Versandart, Versicherung oder
Status des Verk?ufers) und es emfielt sich IMMER die Lieferung vor den
Augen des Zustellers (oder Zollbeamten) zu ?ffnen und Sch?den SOFORT zu
claimen. Alles andere f

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