Wer über eBay Waren ersteigert, sollte sich vor Abgabe seines Gebotes versichern, wo der Anbieter des gewünschten Artikels sitzt. Wer Waren aus dem Ausland ersteigert, kann die böse Überraschung erleben, dass ihm der Postbote anstelle eines Päckchens einen Bescheid der lokalen Zollbehörde überreicht. Dann muss man zusehen, dass man sich als normal Berufstätiger frei nimmt oder seine Mittagspause überzieht, denn die Öffnungszeiten von Zollämtern sind offensichtlich nicht für Berufstätige bestimmt. In den meisten Zollämtern gibt es inzwischen erfahrene Beamte im Umgang mit eBay-Auktionen, die einen kompetent und freundlich beraten.Was man trotzdem beachten sollte: Wer Waren ersteigert, die laut eBay verboten sind, wird spätestens beim Zollamt überführt, denn das Öffnen der Pakete erfolgt in Anwesenheit des/der Beamten. Nur Waren mit einem Wert von bis zu 22, 50 Euro sind zollfrei einzuführen. Bei allen Artikeln, die diesen Wert übersteigen, wird eine Zollbearbeitungsgebühr fällig, ggf. Zuschläge für die Einfuhr bestimmter Güter oder Materialien und natürlich die Mehrwertsteuer zu zahlen am besten direkt vor Ort in bar. Rechnet man die Zeit und den Weg (Sprit?) zur Behörde mit, kann aus dem vermeintlichen eBay-Schnäppchen doch ein Schnapp werden... ;-)P.S.: Besonders ärgerlich ist die Sache dann, wenn als Artikelstandort Deutschland angegeben und das Verkaufsangebot komplett in deutsch beschrieben sowie der Versandpreis innerdeutsch angegeben ist, - der Gedanke an einen internationalen Anbieter also gar nicht in den Sinn kommt. (Bei der Gelegenheit erfuhr ich, dass ein kleines Päckchen aus den USA nach Deutschland nur $ 5,25 Porto kostet! Aber das ist eine andere Geschichte...)
Orignal From: Achtung: Gebührenfalle Zoll
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