Neue Gesetzesänderungen zur eBay-Widerrufsfrist (1Monat) :Die Frage nach der Dauer des Widerrufsrechts auf Auktionsplattformen
wie eBay wurde bisher in den meisten Fällen mit 2 Wochen beantwortet.
Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens über eine einstweilige Verfügung
hat sich nun das Kammergericht Berlin mit dieser in der Praxis sehr
relevanten Frage auseinandergesetzt. Das Widerrufs- und
Rückgaberecht im Online-Handel ist in den Regeln über den Fernabsatz
des BGB geregelt. Danach besteht ein Widerrufsrecht, wenn es sich um
ein Geschäft zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem
Verbraucher (§ 13 BGB) handelt. Nicht davon erfasst sind Verträge
zwischen zwei Verbrauchern (C2C) oder zwei Unternehmern (B2B). Die
Frist, in der das Widerrufsrecht ausgeübt werden muss, spielt dabei
eine entscheidende Rolle. Die Praxis :Grundsätzlich kann ein Verbraucher
den Vertrag binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Voraussetzung für den Fristbeginn ist jedoch, dass der Käufer über sein
Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurde und die Ware erhalten hat.
Wird der Verbraucher jedoch erst nach Vertragsschluss auf die
Möglichkeit des Widerrufs hingewiesen, so gilt eine Frist von einem
Monat ( § 355 Abs.2 S.2 BGB). Das Kammergericht Berlin
Orignal From: Widerrufsfrist: 1 Monat statt 2 Wochen / Erweiterung !
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