Donnerstag, 23. Juli 2009

Diebesgut bei eBay. Verkäufer: Die Staatsanwaltschaft

Es klingt wie ein schlechter Scherz: Diebesgut bei eBay ganz legal ersteigern !Die Staatsanwaltschaft Magdeburg tritt seit einigen Wochen, neben
ihrer eigentlichen Aufgabe als Strafverfolgungsbehörde, auch als eBay -
Verkäuferin auf. Diebesgut wie Schmuck und andere Wertgegenstände aus
Straftaten sollen dabei an den Mann oder die Frau gebracht werden !Die
Behörde erhofft sich dadurch höhere Einnahmen. Das Projekt wird jedoch
immer wieder von peinlichen Pannen erschüttert. eBay löschte den Verkäufer-AccountSo wurde der
Account der Strafverfolgungsbehörde kurze Zeit nach Freischaltung für
mehrere Tage gesperrt. eBay wollte die Justizbehörde als besonders
vertrauenerweckendes „geprüftes Mitglied" registrieren. Dabei erfolgt
die Verifizierung eines solchen Mitglieds durch die Zusendung eines
Codes zur späteren Registrierung auf der Webseite. Der Code wird
allerdings nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises ausgehändigt. Da
sich in der Behörde allerdings niemand fand, der das Schreiben annehmen
wollte, wurde der Account daraufhin mehrere Tage gesperrt.Die Staatsanwaltschaft räumt Pannen ein ..Aktuell
hat sich die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Rahmen ihrer
Verkaufsbemühungen abermals eine peinliche Panne geleistet. Den
Juristen des Hauses ist es nicht gelungen, eine rechtssichere
Widerrufsbelehrung auf der Auktionsseite zur Verfügung zu stellen.
Daraufhin hat die „International E-Business Association e.V. (IEBA
e.V.)" dem staatlichen Anbieter eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das
Wettbewerbsrecht zukommen lassen. Was war passiert? Die
Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte sich auf die
Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums verlassen. Ein
großer Fehler, wie hunderte abgemahnte eBay - Händler aus eigener
schlechter Erfahrung wissen. Jeder Händler, der sich auf die –
eigentlich zur Schaffung von Rechtssicherheit - bereit gestellte
Muster-Widerrufsbelehrung verlässt, muss mit einer Abmahnung rechnen.
Eine Vielzahl von Gerichten sieht das Muster als rechtswidrig an. Was sagen die Gerichte dazu ?Die
Gerichte sehen dabei insbesondere die in dem Muster angegebene
Widerrufsfrist von „2 Wochen" als rechtswidrig an. Die meisten Gerichte
gehen inzwischen bei der Widerrufsfrist von einem Monat aus. Zudem
entspricht der auf einer Webseite bereitgehaltene Text der
Muster-Widerrufsbelehrung nicht der gesetzlich vorgeschriebenen
Textform. Vielmehr muss die Widerrufsbelehrung beispielsweise
zusätzlich per eMail an den Käufer verschickt werden.Die
verantwortlichen Juristen reagierten daraufhin hektisch und ergänzten
die Angebotsseite um einen Hinweis, dass die Widerrufsfrist einen Monat
betrage. Zudem hat das Justizministerium Sachsen-Anhalt in einem Fax an
die IBEA e.V. erklärt, dass man es in der veröffentlichten Fassung
versäumt habe, die „Besonderheiten des Fernabsatzes (bei) eBay zu
berücksichtigen"
Wenn

Orignal From: Diebesgut bei eBay. Verkäufer: Die Staatsanwaltschaft

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